Der MTV-Wittmund wurde vom Landkreis Wittmund über folgende coronabedigte Anordnung in Kenntnis gesetzt, welche für alle Aktivitäten im Rahmen des MTV-Angebotes verbindlich ist:

Gemäß  § 10 Abs. 1 Nr. 7 der Nds. Corona-Verordnung vom 30.10.2020 sind für den Publikumsverkehr und Besuche u.a. Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebes in öffentlichen Sportanlagen geschlossen. Zulässig bleibt die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstandes auf und in diesen Sportanlagen. Diese Ausnahme trifft auf die Sportanlagen des Landkreises nicht zu.  Ich weise zur Klarstellung darauf hin, dass die Sportstätten (Sporthallen und Sportplätze des Landkreises) mit sofortiger Wirkung für die Nutzung durch die Vereine und sonstigen Nutzer  geschlossen sind.  Sobald die Lage eine Öffnung wieder erlaubt, erhalten Sie weitere Nachricht.